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Hochschullehrkraft für Kunstgeschichte

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2310.1.4

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Hochschullehrkräfte für Kunstgeschichte sind Professoren/Professorinnen, Lehrkräfte oder Dozenten/Dozentinnen, die Studierende mit einem Abschluss der Sekundarstufe II in ihrem eigenen Fachgebiet, der Kunstgeschichte, unterrichten. Sie arbeiten mit ihren Forschungsassistent/Forschungsassistentinnen und wissenschaftlichen Hilfskräften zusammen, um Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzubereiten, studentische Arbeiten und Prüfungen zu benoten und Evaluierungsgespräche mit Studierenden zu führen. Zudem führen sie in ihrem Gebiet der Kunstgeschichte Forschungsarbeiten durch, veröffentlichen die gewonnenen Erkenntnisse und tauschen sich mit Fachkollegen/-kolleginnen aus.

Alternative Bezeichnung

Dozent/in für Kunstwissenschaft

Hochschullehrer für Kunstwissenschaften

Hochschullehrerin für Kunstgeschichte

ProfessorIn für Kunstgeschichte

UniversitätslehrerIn für Kunstwissenschaft

Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Kunstgeschichte

Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kunstgeschichte

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts