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Personenschützer/Personenschützerin

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Code

5414.1.3

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Personenschützer bieten ihren Kunden Schutz vor Verletzungen, Angriffen und Belästigungen. Sie begleiten Personen wie Politiker und Schauspieler zu Veranstaltungen und Versammlungen. Personenschützer beobachten die Umgebung, antizipieren Bedrohungen und reagieren auf Sicherheitsnotfälle. Bisweilen dürfen sie Schusswaffen tragen und verwenden.

Alternative Bezeichnung

Bodyguard

Leibwächter

Leibwächterin

Personenschützer

Personenschützerin

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts