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Sicherheitsbeauftragte/Sicherheitsbeauftragter
Description
Code
1219.1.2
Description
Sicherheitsbeauftragte gewährleisten die Sicherheit von Personen wie Kundinnen/Kunden und Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, sowie der beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte, Maschinen, Fahrzeuge und Immobilien eines Unternehmens. Sie gewährleisten die Sicherheit, indem sie Sicherheitsvorschriften durchsetzen, Vorkommnisse nachverfolgen, Sicherheitsprotokolle umsetzen, Notfallverfahren vorsehen, Sicherheitsbeurteilungen durchführen und das Sicherheitspersonal beaufsichtigen.
Alternative Bezeichnung
Sicherheitspersonal
Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte
Informationen zur Reglementierung
In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:
fähigkeiten
Grundlegende Fähigkeiten und Kompetenzen
Grundlegende Kenntnisse
Fakultative Fähigkeiten und Kompetenzen
Fakultative Kenntnisse
URL des Konzepts
Status
released