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die Grundsätze der Selbstverteidigung einhalten
Description
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Beachten der Grundsätze, nach denen eine Person nur so viel Gewalt anwenden darf, wie zur Abwehr eines Angriffs erforderlich ist. Der Einsatz tödlicher Gewalt beschränkt sich auf Situationen, in denen Angreifer selbst tödliche Gewalt anwenden.
Art der Fähigkeit
Fähigkeit
Maß an Wiederverwendbarkeit
branchenübergreifende Fähigkeiten und Kompetenzen
Beziehungen
Allgemeine Fähigkeiten/Kompetenzen
Grundlegende Fähigkeit/Kompetenz in
Fachkraft Schutz- und Sicherheit
Türsteher/Türsteherin
Lehrkraft im Justizvollzug
Personenschützer/Personenschützerin
Justizvollzugsbeamter/Justizvollzugsbeamtin
Polizist/Polizistin
Ordner bei Veranstaltungen/Ordnerin bei Veranstaltungen
Ausbilder bei der Polizei/Ausbilderin bei der Polizei
Fachkraft Werttransportschutz- und -sicherheit
Fakultative Fähigkeit/Kompetenz in
Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport
Handgepäckkontrolleur/Handgepäckkontrolleurin
Justizwachtmeister/Justizwachtmeisterin
Justizbeamter Jugendstrafvollzug/Justizbeamtin Jugendstrafvollzug
Sicherheitsbediensteter – Zugangskontrolle/Sicherheitsbedienstete – Zugangskontrolle
Ordnungshüter/Ordnungshüterin
URL des Konzepts
Status
released