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Leiter für die Lederverarbeitung/Leiterin für die Lederverarbeitung

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Code

1321.2.1.5

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Leiter für die Lederverarbeitung/Leiterinnen für die Lederverarbeitung planen und organisieren die Arbeit der Abteilung, die für die Endbearbeitung des Leders zuständig ist. Sie sind für den Chemikalienbestand und die Ausrüstung zuständig. Zudem koordinieren sie das Personal.

Alternative Bezeichnung

Leiter für die Lederverarbeitung

Leiter für die Lederveredelung

Leiter für die Lederzurichtung

Leiterin für die Lederverarbeitung

Leiterin für die Lederveredelung

Leiterin für die Lederzurichtung

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts