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Hochschullehrkraft für Psychologie

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2310.1.35

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Hochschullehrkräfte für Psychologie sind Professoren/Professorinnen, Lehrkräfte oder Dozenten/Dozentinnen, die Studierende mit einem Abschluss der Sekundarstufe II in ihrem eigenen Fachgebiet, der Psychologie, unterrichten. Sie arbeiten mit ihren Forschungsassistenten/Forschungsassistentinnen und wissenschaftlichen Hilfskräften zusammen, um Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzubereiten, studentische Arbeiten und Prüfungen zu benoten und Evaluierungsgespräche mit Studierenden zu führen. Zudem führen sie in ihrem jeweiligen Psychologie-Fachgebiet Forschungsarbeiten durch, veröffentlichen die gewonnenen Ergebnisse und tauschen sich mit Fachkollegen/-kolleginnen aus.

Alternative Bezeichnung

Hochschuldozent/in für Psychologie

Ordinaria für Arbeitspsychologie

Ordinarius für Arbeitspsychologie

Professor für Psychologie

Professorin für Psychologie

UniversitätsassistentIn für Psychologie

Wissenschaftliche Mitarbeiterin für experimentelle Psychologie

Wissenschaftlicher Mitarbeiter für experimentelle Psychologie

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts