Hierarchy view
Flugingenieur/Flugingenieurin
Description
Code
3153.2.6
Description
Flugingenieure sind für die Überwachung und Kontrolle der verschiedenen Luftfahrzeugsysteme einschließlich Starr- und Drehflügler zuständig. Sie stimmen sich in allen Flugphasen eng mit den beiden Piloten ab. Sie führen vor, während und nach dem Flug Kontrollen durch und nehmen Anpassungen und kleine Reparaturen vor. Sie überprüfen gemäß den Anweisungen der Piloten Parameter wie die Verteilung von Passagieren und Fracht, die Treibstoffmenge, die Leistung des Luftfahrzeugs und die richtige Drehzahl der Triebwerke.
Alternative Bezeichnung
Bordingenieur
Bordingenieurin
Flugingenieur
Flugingenieurin
Informationen zur Reglementierung
In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:
fähigkeiten
Grundlegende Fähigkeiten und Kompetenzen
Grundlegende Kenntnisse
Fakultative Fähigkeiten und Kompetenzen
Fakultative Kenntnisse
URL des Konzepts
Status
released