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Flugingenieur/Flugingenieurin

Description

Code

3153.2.6

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Flugingenieure sind für die Überwachung und Kontrolle der verschiedenen Luftfahrzeugsysteme einschließlich Starr- und Drehflügler zuständig. Sie stimmen sich in allen Flugphasen eng mit den beiden Piloten ab. Sie führen vor, während und nach dem Flug Kontrollen durch und nehmen Anpassungen und kleine Reparaturen vor. Sie überprüfen gemäß den Anweisungen der Piloten Parameter wie die Verteilung von Passagieren und Fracht, die Treibstoffmenge, die Leistung des Luftfahrzeugs und die richtige Drehzahl der Triebwerke.

Alternative Bezeichnung

Bordingenieur

Bordingenieurin

Flugingenieur

Flugingenieurin

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts