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Leiter eines Kosmetik- und Parfümgeschäftes/Leiterin eines Kosmetik- und Parfümgeschäftes

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Code

1420.4.14

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Leiter von Kosmetik- und Parfümgeschäften/Leiterinnen von Kosmetik- und Parfümgeschäften sind in einer Drogerie für die Betriebsabläufe und das Personal zuständig. Sie verwalten das Personal, überwachen die Verkäufe, verwalten die Finanzmittel und geben Lieferungen in Auftrag, wenn ein Produkt ausverkauft ist, und nehmen gegebenenfalls Verwaltungsaufgaben wahr.  Sie verkaufen Kosmetika, Parfüm, Arzneimittel und verschiedene Artikel.

Alternative Bezeichnung

Leiter eines Kosmetik- und Parfümgeschäftes

Leiterin eines Kosmetik- und Parfümgeschäftes

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

URL des Konzepts