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Tierpfleger /Tierpflegerin

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5164.1

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Tierpfleger/innen übernehmen die routinemäßige Versorgung von Tieren, die nicht im Rahmen der Tierwirtschaft gehalten werden, entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften. Hierzu zählen das Füttern, Tränken, Bewegen und Beschäftigen, die Fellpflege, das Dressieren und die Überwachung der Gesundheit und des Wohlergehens.

Alternative Bezeichnung

Pflegerin von Tieren

Pfleger von Tieren

Tierpflegemeister

Tierpflegemeisterin

Tierpfleger der Fachrichtung Forschung und Klinik

Tierpfleger der Fachrichtung Tierheim und Tierpension

Tierpfleger der Fachrichtung Zoo

Tierpfleger für nicht für die Weiterverarbeitung bestimmte Tiere

Tierpflegerin der Fachrichtung Forschung und Klinik

Tierpflegerin der Fachrichtung Tierheim und Tierpension

Tierpflegerin der Fachrichtung Zoo

Tierpflegerin für nicht für die Weiterverarbeitung bestimmte Tiere

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

fähigkeiten

URL des Konzepts