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Zugführer/Zugführerin

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Code

5112.1

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Zugführer tragen die Verantwortung für die sichere Ausführung aller betrieblichen Aufgaben an Bord von Personenzügen außerhalb des Führerstands, z. B. das sichere Öffnen und Schließen der Türen. Sie überwachen und gewährleisten die ständige Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere bei technischen Zwischenfällen und Notfällen. Sie halten gemäß den Betriebsvorschriften die operative Kommunikation mit dem Fahrer und Kontrollpersonal aufrecht. Wenn in einem Zug mehrere Zugbegleiter eingesetzt sind, führen sie die Aufsicht über das Team. Darüber hinaus führen sie kommerzielle Tätigkeiten wie Fahrkartenkontrolle und Fahrkartenverkauf aus. Sie helfen den Fahrgästen, erteilen Auskünfte und erbringen gastronomische Dienstleistungen.
 

Alternative Bezeichnung

Zugchef

Zugchefin

Zugführer

Zugführerin

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts