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Hochschullehrkraft für Journalistik

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2310.1.21

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Hochschullehrkräfte für Journalistik und Medien sind Professoren/Professorinnen, Lehrkräfte oder Dozenten/Dozentinnen, die Studierende mit einem Abschluss der Sekundarstufe II in ihrem eigenen Fachgebiet, Journalistik und Medien, unterrichten. Sie arbeiten mit ihren Forschungsassistenten/Forschungsassistentinnen und wissenschaftlichen Hilfskräften zusammen, um Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzubereiten, studentische Arbeiten und Prüfungen zu benoten und Evaluierungsgespräche mit Studierenden zu führen. Zudem führen sie in ihrem jeweiligen Fachgebiet der Journalistik Forschungsarbeiten durch, veröffentlichen die gewonnenen Ergebnisse und tauschen sich mit Fachkollegen/-kolleginnen aus.

Alternative Bezeichnung

Hochschuldozent/in für Journalistik

Hochschullehrer für Journalistik

Hochschullehrerin für Journalistik

Lehrbeauftragte für Journalismus

Lehrbeauftragter für Journalismus

Professor/in für Publizistik

UniversitätsassistentIn für Publizistik

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts