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Schiffs- und Hafenfeuerwehrmann/Schiffs- und Hafenfeuerwehrfrau
Description
Code
5411.1.2
Description
Im Falle eines Brandausbruchs oder anderer gefährlicher Situationen in Häfen oder im Bereich der Schifffahrt sind Schiffs- und Hafenfeuerwehrleute für die Notfalleinsätze verantwortlich. Sie ergreifen Maßnahmen, die Brände eindämmen und die Entstehung weiterer Gefahren auf Schiffen, an Hafendocks und bei anderen Einrichtungen der Schifffahrt verhindern sollen. Sie stellen sicher, dass Schifffahrtseinrichtungen den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sie regeln auch die Beseitigung des Brandschutts und die Schadensbewertung.
Alternative Bezeichnung
Bootsfeuerwehrfrau
Bootsfeuerwehrmann
Schiffs- und Hafenfeuerwehrfrau
Schiffs- und Hafenfeuerwehrmann
Informationen zur Reglementierung
In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:
fähigkeiten
Grundlegende Fähigkeiten und Kompetenzen
Grundlegende Kenntnisse
Fakultative Fähigkeiten und Kompetenzen
Fakultative Kenntnisse
fähigkeiten
URL des Konzepts
Status
released