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Hochschullehrkraft für Rechtswissenschaften
Description
Code
2310.1.22
Description
Hochschullehrkräfte für Rechtswissenschaften sind Professoren/Professorinnen, Lehrkräfte oder Dozenten/Dozentinnen, die Studierende mit einem Abschluss der Sekundarstufe II in ihrem eigenen Fachgebiet, den Rechtswissenschaften, unterrichten. Sie arbeiten mit ihren Forschungsassistenten/Forschungsassistentinnen und wissenschaftlichen Hilfskräften zusammen, um Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzubereiten, studentische Arbeiten und Prüfungen zu benoten und Evaluierungsgespräche mit Studierenden zu führen. Zudem führen sie in ihrem jeweiligen Fachgebiet der Rechtswissenschaften Forschungsarbeiten durch, veröffentlichen die gewonnenen Ergebnisse und tauschen sich mit Fachkollegen/-kolleginnen aus.
Alternative Bezeichnung
Dozent für Gesellschaftsrecht
Dozentin für Sozialrecht
Lehrbeauftragte für internationales Recht
Lehrbeauftragter für Privatrecht
UniversitätsassistentIn für Bürgerliches Recht
WissenschaftlicheR MitarbeiterIn für Europarecht
Informationen zur Reglementierung
In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:
fähigkeiten
Grundlegende Fähigkeiten und Kompetenzen
Grundlegende Kenntnisse
Fakultative Fähigkeiten und Kompetenzen
fähigkeiten
URL des Konzepts
Status
released