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Hochschullehrkraft für Rechtswissenschaften

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2310.1.22

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Hochschullehrkräfte für Rechtswissenschaften sind Professoren/Professorinnen, Lehrkräfte oder Dozenten/Dozentinnen, die Studierende mit einem Abschluss der Sekundarstufe II in ihrem eigenen Fachgebiet, den Rechtswissenschaften, unterrichten. Sie arbeiten mit ihren Forschungsassistenten/Forschungsassistentinnen und wissenschaftlichen Hilfskräften zusammen, um Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzubereiten, studentische Arbeiten und Prüfungen zu benoten und Evaluierungsgespräche mit Studierenden zu führen. Zudem führen sie in ihrem jeweiligen Fachgebiet der Rechtswissenschaften Forschungsarbeiten durch, veröffentlichen die gewonnenen Ergebnisse und tauschen sich mit Fachkollegen/-kolleginnen aus.

Alternative Bezeichnung

Dozent für Gesellschaftsrecht

Dozentin für Sozialrecht

Lehrbeauftragte für internationales Recht

Lehrbeauftragter für Privatrecht

UniversitätsassistentIn für Bürgerliches Recht

WissenschaftlicheR MitarbeiterIn für Europarecht

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

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