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Hochschullehrkraft für Krankenpflege

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2310.1.28

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Hochschullehrkräfte für Krankenpflege sind Professoren/Professorinnen, Lehrkräfte oder Dozenten/Dozentinnen und oft Ärzte/Ärztinnen, die Studierende mit einem Abschluss der Sekundarstufe II in ihrem eigenen Fachgebiet, der Krankenpflege, unterrichten. Sie arbeiten mit ihren Forschungsassistenten/Forschungsassistentinnen und wissenschaftlichen Hilfskräften zusammen, um Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzubereiten, studentische Arbeiten und Prüfungen zu benoten, Labortätigkeiten anzuleiten und Evaluierungsgespräche mit Studierenden zu führen. Zudem führen sie in ihrem jeweiligen Krankenpflege-Fachgebiet Forschungsarbeiten durch, veröffentlichen die gewonnenen Ergebnisse und tauschen sich mit Fachkollegen/-kolleginnen aus.

Alternative Bezeichnung

Dozent für Gesundheits- und Krankenpflege

Dozentin für Gesundheits- und Krankenpflege

Lehrbeauftragte für Palliativpflege

Lehrbeauftragter für Palliativpflege

ProfessorIn für Pflegewissenschaften

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

fähigkeiten

URL des Konzepts