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in kalter Umgebung arbeiten

Description

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Arbeiten in Kühllagern und Tiefkühlhäusern. Die Temperatur in Kühlräumen liegt bei 0 °C. In Tiefkühlhäusern für die Fleischverarbeitung sind Temperaturen von -18 °C gesetzlich vorgeschrieben, mit Ausnahme von Schlachthöfen, in denen Betriebstemperaturen von unter 12 °C vorgeschrieben sind.

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