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This concept is obsolete
in kalter Umgebung arbeiten
Concept overview
Description
Arbeiten in Kühllagern und Tiefkühlhäusern. Die Temperatur in Kühlräumen liegt bei 0 °C. In Tiefkühlhäusern für die Fleischverarbeitung sind Temperaturen von -18 °C gesetzlich vorgeschrieben, mit Ausnahme von Schlachthöfen, in denen Betriebstemperaturen von unter 12 °C vorgeschrieben sind.
Art der Fähigkeit
Fähigkeit
Maß an Wiederverwendbarkeit
branchenübergreifende Fähigkeiten und Kompetenzen
Beziehungen
Allgemeine Fähigkeiten/Kompetenzen
Grundlegende Fähigkeit/Kompetenz in
Concept status
Status
released