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Hochschullehrkraft

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2310.1

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Hochschullehrkräfte unterrichten Studierende mit einem Abschluss der Sekundarstufe II in ihrem eigenen Fachgebiet, das überwiegend akademischer Natur ist. Sie können Berufsbezeichnungen wie Senior-Lehrkraft oder Professor/Professorin haben. Sie arbeiten mit ihren Lehr- und Forschungsassistenten/-assistentinnen und wissenschaftlichen Hilfskräften zusammen, um Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzubereiten, studentische Arbeiten und Prüfungen zu benoten, Labortätigkeiten anzuleiten und Evaluierungsgespräche mit Studierenden zu führen. Zudem führen sie in ihrem jeweiligen Fachgebiet Forschungsarbeiten durch, veröffentlichen die gewonnenen Ergebnisse und tauschen sich mit Fachkollegen/-kolleginnen aus.

Alternative Bezeichnung

Dozent

Dozentin

Hochschulassistent

Hochschulassistentin

Hochschullehrer

Hochschullehrerin

Universitätslehrer

Universitätslehrerin

Universitätslehrkraft

Universitätsprofessor

Universitätsprofessorin

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Informationen zur Reglementierung

In der Kommissions-Datenbank der reglementierten Berufe finden Sie Informationen darüber, ob bzw. wie dieser Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, in den EWR-Staaten oder in der Schweiz reglementiert ist. Datenbank der reglementierten Berufe:

Narrower occupations

fähigkeiten

URL des Konzepts